Nach unserem Verständnis umfassen Schlichtungen im Arbeitsleben insbesondere:
Soweit gesetzlich oder in der einschlägigen Schlichtungsvereinbarung nicht abschließend geregelt, legen wir mit Ihnen zu Beginn der Schlichtung die Einzelheiten des Verfahrens fest, insbesondere die Dauer der Schlichtung und die Verbindlichkeit der Schlichtungsergebnisse. Wir klären die Ausgangssituation und beleuchten die Positionen der Beteiligten und ihre Interessen. Ziel der Schlichtung ist es, gemeinsam mit Ihnen Regelungen zu erarbeiten, die von beiden Seiten akzeptiert und beachtet werden.
Sollte dies nötig sein, erarbeiten wir – je nach Verfahrensordnung – einen eigenen Regelungsvorschlag in Form eines Schlichterspruchs. Dabei haben wir die gesetzlichen, insbesondere die verfassungsrechtlichen und tarifrechtlichen Vorgaben, die Grundsätze der Billigkeit sowie die wirtschaftlichen und sozialen Belange der Beteiligten und (Tarif-)Betroffenen stets fest im Blick.