SCHLICHTUNG

Nach unserem Verständnis umfassen Schlichtungen im Arbeitsleben insbesondere:

  • Schlichtungen in Tarifstreitigkeiten aufgrund von tarifvertraglichen Schlichtungsvereinbarungen mit dem Ziel, zwischen Arbeitgeber, Arbeitgeberverband und Gewerkschaft eine Einigung über künftige kollektivvertragliche Regelungen zu vermitteln.
  • die Moderation zwischen Arbeitskampfparteien aller Industriezweige und Branchen mit dem Ziel, die Beteiligten wieder an den Verhandlungstisch zurückzubringen.
  • die Leitung von tariflichen Schiedsstellen, die auf Grundlage von §§ 4, 101 ArbGG der Beilegung von Meinungsverschiedenheiten bei der Auslegung und Anwendung von bestehenden Tarifverträgen dienen.
  • die Leitung von Schlichtungsstellen iSd. § 76 Abs. 8 BetrVG, denen aufgrund eines Tarifvertrages die Regelungskompetenz einer betriebsverfassungsrechtlichen Einigungsstelle zugewiesen worden ist.

Soweit gesetzlich oder in der einschlägigen Schlichtungsvereinbarung nicht abschließend geregelt, legen wir mit Ihnen zu Beginn der Schlichtung die Einzelheiten des Verfahrens fest, insbesondere die Dauer der Schlichtung und die Verbindlichkeit der Schlichtungsergebnisse. Wir klären die Ausgangssituation und beleuchten die Positionen der Beteiligten und ihre Interessen. Ziel der Schlichtung ist es, gemeinsam mit Ihnen Regelungen zu erarbeiten, die von beiden Seiten akzeptiert und beachtet werden.

 

Sollte dies nötig sein, erarbeiten wir – je nach Verfahrensordnung – einen eigenen Regelungsvorschlag in Form eines Schlichterspruchs. Dabei haben wir die gesetzlichen, insbesondere die verfassungsrechtlichen und tarifrechtlichen Vorgaben, die Grundsätze der Billigkeit sowie die wirtschaftlichen und sozialen Belange der Beteiligten und (Tarif-)Betroffenen stets fest im Blick.