Für die Leitung von Einigungsstellen, Mediationen und Schlichtungen stehen wir Ihnen bundesweit zur Verfügung. Die Terminkoordination erfolgt über unsere Büroleitung oder – bei der Vereinbarung von Fortsetzungsterminen – durch uns am Ende der Sitzung.
Wir sind immer bemüht, die zeitliche Lage und Dauer einer Sitzung mit allen Beteiligten abzustimmen, müssen bei der Terminierung von Einigungsstellen jedoch auch unserer gesetzlichen Verpflichtung nachkommen, den Konflikt zügig einer Lösung zuzuführen. Dies gilt insbesondere für eilbedürftige Angelegenheiten. Bleibt die Vereinbarung eines Termins zur Durchführung einer Einigungsstelle erfolglos oder lässt die Eilbedürftigkeit der Angelegenheit eine Terminabstimmung nicht mehr zu, behalten wir uns deshalb vor, Termine festzusetzen.
Einigungsstellen, Mediationen und Schlichtungen finden üblicherweise im Betrieb statt. Wir regen an, stets zwei Räume zur Verfügung zu stellen, damit die Gespräche erforderlichenfalls getrennt erfolgen können. Sollten die betrieblichen Gegebenheiten ungestörte Verhandlungen vor Ort nicht zulassen oder eine andere Atmosphäre gewünscht sein, kann die Sitzung auch in einem Hotel oder Tagungszentrum stattfinden. Sollten Sie bei der Suche nach geeigneten Räumlichkeiten Hilfe benötigen, unterstützt Sie unsere Büroleitung gerne. Vor Ort vorhandenes Equipment wie Beamer, Flipchart oder Moderationskoffer nutzen wir gerne.